Hast Du schon gecheckt ob sich deine Idee für das Gründungsstipendium eignet? Mit dem EGS-Check findest du in 2 Minuten heraus ob Deine Idee zum Gründungsstipendium passt.
Die Hochschule oder Forschungseinrichtung entwickelt einen Prozess für die Bewerbung und die Auswahl der potentiellen Gründerinnen.
Die antragstellende Einrichtung entwickelt einen Maßnahmenplan zur Gründerinnenunterstützung, der alle Begleitungsinstrumente enthält, die für die Projektlaufzeit vorgesehen sind. Dieser Plan kann sowohl auf bereits bestehende Formate verweisen, die im Laufe der Förderung geschärft und weiterentwickelt werden, als auch auf neu zu entwickelnde Formate, die bislang noch nicht an der Einrichtung existieren. Wichtig ist, dass die Maßnahmen spezifisch auf die Begleitung von Gründerinnen ausgerichtet sind.
Die antragstellende Einrichtung benennt mit dem Antrag eine Projektleitung, welche die Koordination der Kohorte übernimmt und für den Projektträger als Ansprechpartner fungiert. Dies kann eine Person aus der Gründungsberatung sein.
Das Gründungsnetzwerk startet einen Aufruf zur Bewerbung für angehende Gründerinnen, bzw. Frauen mit einer hohen Gründungsmotivation oder einer Geschäftsidee.
Parallel spricht die Einrichtung unternehmerische Mentorinnen (aus der freien Wirtschaft oder der eigenen Einrichtung) an, die den angehenden Gründerinnen an die Seite gestellt werden sollen. In der frühen Phase kann es hilfreich sein, auf Mentorinnen zu setzen, die selbst erst vor Kurzem gegründet haben und damit nahbare Vorbilder sind. Dazu kann entweder ein eigenes Mentorinnennetzwerk aufgebaut oder ein vorhandenes genutzt werden.
Die Einrichtung führt die Auswahl der Teilnehmerinnen durch. Der Zeitraum der Bewilligung und die ersten Projektmonate können zur Akquise genutzt werden, so dass die Frauen dem Projektträger zwei Monate bzw. spätestens vier Monate nach Projektstart benannt werden. Zu dem Zeitpunkt sollen dann auch die jeweils zugeordneten Mentorinnen benannt werden.
Antragsfristen
Anträge für die neue exist Women Runde 2026 können ab 01.09.2025 eingereicht werden. Die Einreichungsfrist ist der 30.09.2025.
Für die elektronische Antragsstellung ist der Upload der Antragsunterlagen als ausgefülltes, gespeichertes, aber strukturell nicht verändertes Word-Dokument notwendig! Das Bewerbungs- und Auswahlkonzept, der Maßnahmenplan, Anlagen, etc. können wie gewohnt separat als pdf-Dokument eingereicht werden.
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