
Förderantrag für das exist Gründungsstipendium
Antragsteller für das exist Gründungsstipendium ist immer die Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung. An der Vorbereitung des Antrags sind allerdings sowohl die Gründerinnen und Gründer als auch die Hochschule, Forschungseinrichtung bzw. das zuständige Gründungsnetzwerk gleichermaßen beteiligt.
Aufgabenübersicht
- Kontaktaufnahme mit Gründungsnetzwerk:
Die Teams nehmen Kontakt zu ihrem Gründungsnetzwerk auf und erarbeiten gemeinsam mit den Gründungsberater:innen das Ideenpapier als Grundlage für den Antrag. - Benennung einer Mentorin / eines Mentors:
Die Gründer:innen benennen eine:n Mentor:in aus ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung für die fachliche und/oder betriebswirtschaftliche Begleitung. Mehrere Mentor:innen sind möglich, mindestens eine:r ist verpflichtend. - Festlegung des Coachingbedarfs:
Das Gründungsnetzwerk analysiert gemeinsam mit dem Team den Coachingbedarf und vermittelt passende Coaches zur Unterstützung bei Businessplan und Gründungsvorbereitung. - Nachweis der Einbindung:
Die Einbettung in ein Gründungsnetzwerk muss von der Hochschule/Forschungseinrichtung bestätigt werden. Falls kein Netzwerk vorhanden ist, kann ein anderes in der Nähe genutzt werden. - Antragseinreichung:
Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung reicht den Antrag beim Projektträger Jülich (PTJ) ein. - Rückmeldung durch PTJ:
PTJ informiert Hochschule und Gründer:innen über den Status und die Bewilligung. Die Fördermittel werden direkt an die Hochschule/Forschungseinrichtung ausgezahlt. - Beitrag zu Diversität und Gleichstellung:
Im Ideenpapier soll dargestellt werden, welchen Beitrag Frauen und ggf. weitere Diversitätsaspekte (z. B. Nationalität) im Team leisten. - Nachhaltigkeitsziele:
Der Beitrag des Vorhabens zu den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung ist qualitativ und quantitativ zu beschreiben.
Antragsfristen
- Anträge können jederzeit gestellt werden.
Antragsunterlagen ausfüllen und einreichen
Die vollständigen Antragsunterlagen sind über das elektronische Formular-System „easy-Online“ einzureichen. Die bislang separat einzureichenden Anlagen – Verpflichtungserklärung des Antragstellers, Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen sowie die Erklärung zur EU-Grundrechtecharta – sind inzwischen direkt in easy-Online integriert und müssen nicht mehr zusätzlich beigefügt werden.
Bitte übersenden Sie keine Kopien oder Scans von Zeugnissen, Aufenthaltstiteln oder Geburtsurkunden. Ein Upload dieser Dokumente in easy-Online ist ebenfalls nicht erforderlich.
Laden Sie alle vollständigen Antragsunterlagen im easy-Online-System als einzelne PDF-Dateien, einschließlich der XML-Datei, hoch.
Ein Postversand ist nicht mehr notwendig; postalisch eingereichte Dokumente werden nicht berücksichtigt und zurückgesendet.
Alle Unterlagen sind digital bzw. als Scan (unterschriebene Anlagen als einzelne PDF) einzureichen.
Bitte bewahren Sie alle unterschriebenen Originaldokumente mindestens fünf Jahre nach Projektende an Ihrem Standort auf. Diese müssen im Falle einer Vor-Ort-Prüfung vorgelegt werden können.
Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
Infotelefon
Telefon: 030 20199-411
E-Mail: ptj-exist-gruendungsstipendium@fz-juelich.de
Aktuelle Downloads
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exist Gründungsstipendium – Erläuterungen zur Verwendung der Coaching- und Sachmittel
PDF / 200 KB
Alle Downloads zum exist Gründungsstipendium
Unterstützung bei der Antragstellung
Jede Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung hat einen Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für Gründende oder ist ein Gründungsnetzwerk eingebunden. Gründungsinteressierte Studierende wenden sich am Besten an die für sie zuständige Kontaktperson, um ein erstes Informationsgespräch zu führen. Die für sie zuständigen Gründungsberatenden können Gründungsinteressierte in der exist Gründungsnetzwerkkarte ermitteln.
