So läuft die Förderung ab

Mit dem exist Gründungsstipendium erhaltet ihr zwölf Monate Zeit, um aus einer Idee ein tragfähiges Startup zu entwickeln. Während der Förderung arbeitet ihr gemeinsam an Pro-dukt, Geschäftsmodell und Markteintritt. Dabei werdet ihr von der Hochschule oder Forschungseinrichtung sowie dem jeweiligen Gründungsnetzwerk begleitet. Zusätzlich müssen einige wenige Meilensteine und Ver-pflichtungen während Förderung eingehalten werden. Ziel ist es, dein Gründungsvorhaben Schritt für Schritt in Richtung Marktreife und Unter-nehmensgründung zu bringen.

Wichtige Schritte während der Förderung

ESF Teilnehmendenfragebogen des Europäischen Sozialfonds (ESF)

Das exist Gründungsstipendium wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert. Deshalb müssen bestimmte Informationen zu den geförderten Personen und Vorhaben erhoben werden.

Der entsprechende Teilnehmendenfragebogen ist verpflichtender Bestandteil der Förderung und dient der Abrechnung und der Evaluation der Programme gegenüber der europäischen Union.

Die Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der Förder- und Evaluationsprozesse genutzt.

Unterstützung für die Entwicklung eures Startups

Neben der finanziellen Förderung für die Lebenshaltungskosten können im Rahmen des exist Gründungsstipendiums auch Sachmittel und Coachingleistungen gefördert werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Software und technische Ausstattung
  • Materialkosten für Prototypen
  • Lizenzen und Entwicklungswerkzeuge
  • Marktrecherchen
  • Reisekosten
  • externe Beratungs- und Coachingangebote
  • Design-, Kommunikations- oder Entwicklungsleistungen

Die geplanten Ausgaben werden bereits im Antrag gemeinsam mit der Hochschule oder Forschungseinrichtung vorbereitet und während des Projekts dokumentiert und werden pauschal angerechnet. Keine Belegliste, keine einzelnen Freigaben mehr.

Seminar „Gründungsteam“ — Gemeinsam als Team wachsen

Das verpflichtende Seminar „Gründungsteam“ unterstützt euch dabei, die Zusammenarbeit im Team frühzeitig zu stärken und Rollen sowie Erwartungen klar zu definieren.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem:

  • Teamdynamik und Kommunikation
  • Rollenverständnis und Verantwortlichkeiten
  • Konfliktmanagement
  • Entscheidungsprozesse
  • gemeinsame Zielsetzung

Gerade in der frühen Startup-Phase ist ein funktionierendes Team ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Zwischenpräsentation - Feedback für die nächsten Schritte

Etwa zur Mitte des Förderzeitraums findet eine Zwischenpräsentation statt. Dabei stellt ihr den aktuellen Stand eures Gründungsvorhabens beim Gründungsnetzwerk an der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung vor.

Typische Inhalte sind:

  • Produkt- oder Technologieentwicklung
  • Geschäftsmodell
  • Markt- und Zielgruppenverständnis
  • Kundinnen- und Kundenfeedback
  • Fortschritte im Projekt
  • nächste Entwicklungsschritte

Die Zwischenpräsentation bietet die Möglichkeit, wertvolles Feedback für die weitere Entwicklung des Startups zu erhalten.

Abschlussunterlagen zum Projektende

Zum Ende der Förderung reicht ihr folgende Unterlagen ein:

  • einen Businessplan
  • eine Bewertung des Gründungsnetzwerks
  • einen Ergebnisbericht

Der Businessplan zeigt, wie sich euer Gründungsvorhaben wirtschaftlich weiterentwickeln soll. Er beschreibt insbesondere:

Die Bewertung des Gründungsnetzwerks ordnet den Businessplan fachlich ein. Sie gibt Feedback zu Inhalt, Qualität und Reifegrad des Vorhabens.

Der Ergebnisbericht dokumentiert die Entwicklung eures Projekts während des Förderzeitraums. Er zeigt, welche Fortschritte erzielt wurden und welche nächsten Schritte geplant sind.

Die Abschlussunterlagen sind eine wichtige Grundlage für mögliche Anschlussfinanzierungen und für die weitere Unternehmensentwicklung.

Neue Vergaberegelungen

Was ändert sich für Zuwendungsempfänger*innen?

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen, die Zuwendungsempfängern mehr Spielraum bei der Vergabe von Aufträgen geben (BAnz AT 18.06.2026 B3 und BAnz AT 18.06.2026 B4). Voraussetzung ist, dass sie aufgrund ihres Zuwendungsbescheids beziehungsweise des Zuwendungsrechts die UVgO oder – bei bestimmten Bauleistungen – die VOB/A anwenden müssen. Außerdem wurde durch die BAnz AT 18.06.2026 B4 eine neue Regelung zur Erleichterung von Aufträgen an Start-ups veröffentlicht. Da das leicht zu Verwirrung führen kann, wollen wir die neuen Regelungen einmal für euch einordnen.

Was sagt die BAnz AT 18.06.2026 B3 für Zuwendungsempfänger aus?

Bei der BAnz AT 18.06.2026 B3 geht es um Erleichterungen für Zuwendungsempfänger (zum Beispiel bei einem exist geförderten Vorhaben) für die Durchführung von Verhandlungsvergaben.

Bei einer Verhandlungsvergabe werden geeignete Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zu Verhandlungen aufgefordert. Über die Angebote kann anschließend verhandelt werden. Grundsätzlich sollen mindestens drei geeignete Unternehmen beteiligt werden.

Durch die Veröffentlichung der neuen Verordnung im Bundesanzeiger bestehen jetzt folgende Möglichkeiten für Zuwendungsempfänger:

  • Bis 100.000 Euro netto: Eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist möglich. Dabei gibt es kein vorgeschaltetes öffentliches Bewerbungsverfahren. Stattdessen werden geeignete Unternehmen direkt zur Abgabe eines Angebots oder zu Verhandlungen aufgefordert.
  • Bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert: Eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb ist möglich. Dabei können sich Unternehmen zunächst öffentlich um die Teilnahme bewerben. Anschließend werden ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zu Verhandlungen eingeladen.
  • Bis zum jeweiligen EU-Schwellenwert: Alternativ kann eine Verhandlungsvergabe mit Bekanntmachung durchgeführt werden. Dabei wird die geplante Vergabe öffentlich bekannt gemacht, bevor Angebote eingeholt oder Verhandlungen geführt werden.

Für die Nutzung dieser Vergabeformen müssen keine zusätzlichen besonderen Voraussetzungen nach § 8 Absatz 4 UVgO erfüllt werden. Die jeweilige Verfahrensart kann innerhalb der genannten Wertgrenzen gewählt werden.

Wichtig: Eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ist kein Direktauftrag. Es findet weiterhin ein Vergabeverfahren statt, und die übrigen Vorgaben der UVgO müssen eingehalten werden. Die BAnz AT 18.06.2026 B3 führt keine neue Regelung für Direktaufträge ein!

Die Wertgrenze für Direktaufträge bleibt daher unverändert bei 15.000 Euro netto, wie in der Bekanntmachung BAnz AT 29.12.2025 B1 geregelt.

Diese Regelungen gelten seit dem 1. Juli 2026 und treten außer Kraft, sobald eine neue Fassung der UVgO bekannt gemacht wird.

Quelle: BAnz AT 18.06.2026 B3

Was sagt die BAnz AT 18.06.2026 B4 aus?

Weitere Vereinfachungen gelten, wenn ein Auftrag an ein Start-up vergeben wird. Sie sollen jungen Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Wichtig: Die Sonderregelung bedeutet nicht, dass Start-ups allein aufgrund ihrer Eigenschaft als Start-up eigene Aufträge einfacher vergeben dürfen. Begünstigt wird die Vergabe an ein Start-up.

Die Regelung kann von Auftraggebern des Bundes sowie – nach Ziffer IV – von Zuwendungsempfängern genutzt werden, die aufgrund des Zuwendungsrechts die UVgO oder die VOB/A anwenden müssen.

Ein Auftrag bis 100.000 Euro netto kann direkt an ein Start-up vergeben werden, wenn:

  • der Auftrag eine innovative Lösung umfasst,
  • das beauftragte Start-up zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses höchstens vier Jahre alt ist und
  • die weiteren Größen- und Beteiligungsgrenzen eingehalten werden.

Ist der Zuwendungsempfänger selbst ein Start-up, reicht das für die Anwendung der Regelung nicht aus. Entscheidend ist, dass das Unternehmen, das den Auftrag erhält, die Voraussetzungen erfüllt.

Quelle: BAnz AT 18.06.2026 B4

 

Projektabschluss

Der Übergang in die nächste Phase

Mit dem Ende des Förderzeitraums ist die Entwicklung deines Startups nicht abgeschlossen, denn oft beginnt jetzt die nächste entscheidende Wachstumsphase.

Viele Teams:

  • gründen ihr Unternehmen während oder nach der Förderung
  • entwickeln erste marktfähige Produkte
  • gewinnen Pilotkundinnen und -kunden
  • bauen Investorinnen- und Investorenkontakte auf und sichern Anschlussfinanzierungen
  • wechseln in weiterführende Programme oder Inkubatoren

Das exist Gründungsstipendium schafft dafür die Grundlage.

  • Ergebnisbericht
  • Nachweise zu Ausgaben und Sachmitteln
  • gegebenenfalls weitere projektbezogene Unterlagen

Deine Hochschule oder Forschungseinrichtung unterstützt dich dabei, den Projektabschluss korrekt durchzuführen.

Wichtig ist außerdem, alle relevanten Originalunterlagen entsprechend der Vorgaben aufzubewahren.

Welche Finanzierung kommt nach dem exist Gründungsstipendium?

Nach dem exist Gründungsstipendium stehen euch verschiedene Wege offen, um euer Start-up weiterzuentwickeln und zu finanzieren. Welche Option passt, hängt von eurem Geschäftsmodell, dem Entwicklungsstand, dem Kapitalbedarf und euren nächsten Meilensteinen ab.

Mögliche Anschlussfinanzierungen sind zum Beispiel:

  • exist Forschungstransfer
  • Förderprogramme von Bund, Ländern und EU
  • KfW-Förderkredite
  • Business Angels
  • Venture Capital und Seed-Investoren
  • Acceleratoren und Inkubatoren
  • strategische Partnerschaften mit Unternehmen
  • Wettbewerbe, Preisgelder und Awards
  • Bootstrapping oder umsatzbasierte Finanzierung

Mit der exist Förderung, einem tragfähigen Businessplan und ersten Marktvalidierungen schafft ihr eine starke Basis für Gespräche mit Investorinnen und Investoren, Fördermittelgebern und strategischen Partnern. Wichtig ist, die Anschlussfinanzierung frühzeitig zu planen und gezielt auf den nächsten Entwicklungsschritt auszurichten.

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