
Projektverlauf bei exist Women
Während des 12-monatigen Qualifizierungsprogramms im Förderzeitraum werden die angehenden Gründerinnen insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der (Weiter-)entwicklung ihrer Gründungsidee unterstützt.
Die geförderten Frauen erhalten an der antragstellenden Einrichtung Arbeitsplätze (z.B. in Gründungszentren, Bibliotheken o.ä.) sowie die Möglichkeit zur Nutzung der Infrastruktur, nehmen an Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen teil, die sowohl zentral als auch dezentral vom Gründungsnetzwerk vor Ort angeboten werden, vernetzen sich mit anderen Frauen in der exist Women Kohorte und tauschen sich regelmäßig mit einer unternehmerischen Mentorin mit Gründungserfahrung aus. Gemeinsam mit Coaches, Unterstützerinnen und Unterstützern validieren die zukünftigen Gründerinnen ihre Gründungsidee, entwickeln dafür ein geeignetes Geschäftsmodell und erarbeiten einen Fahrplan für die nächsten Schritte in die Selbständigkeit. Dazu gehören auch die Suche nach Mitgründerinnen und -gründern sowie Fragen der Folgefinanzierung, z.B. über ein Gründungsförderungsprogramm wie das exist Gründungsstipendium oder exist Forschungstransfer.
Überblick über die Zeitschiene:
| Monat | Ereignis |
|---|---|
| 0 | exist Women Monitoringfragebogen (zu Beginn der Förderung) |
| 2 | Benennung der angehenden Gründerinnen und ihrer Mentorinnen |
| 3-5 | Seminar Gründerin |
| 1-9 | Gründerinnenforum |
| 9 | Projektabschluss (Übersendung der „Kurzdarstellungen der Gründungsidee“ (One-Pager) der Gründerinnen sowie der „Bewertung der Maßnahmen“) |
| 9, 24, 48, 72 | exist Women Monitoringfragebogen (nach Förderende) |
Teilnehmenden-Fragebogen zu Vorhaben des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Mit dem Fragebogen werden Daten zu Teilnehmenden an Vorhaben des Europäischen Sozialfonds (ESF) erfasst. Ihre Angaben dienen den Programmverantwortlichen zur Erfüllung der Berichtsanforderungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie der Überprüfung, ob die Durchführung der Vorhaben den Vorgaben entspricht. Bitte beantworten Sie daher die Fragen mit Sorgfalt. Ihre Daten werden ausschließlich anonymisiert weiterverarbeitet und nicht für personenbezogene Auswertungen genutzt. Für das Ausfüllen des Fragebogens werden Sie etwa 5-10 Minuten benötigen.
Hinweis: Auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds können Sie über das anonyme Online-Kontaktformular Hinweise zu Betrugs- oder Korruptionsverdachtsfällen melden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Betrugs- und Korruptionsprävention.
Um eine Förderung erhalten zu können, bestätigen die Teilnehmenden eine Einwilligungserklärung zur Aufnahme ihrer persönlichen Daten und füllen den ESF Fragebogen aus. Die Europäische Union, die Geld für die Unterstützung bereitgestellt hat, möchte gerne wissen, was mit den Menschen nach Ende der Förderung passiert ist. Die Daten werden gebraucht, um festzustellen, ob das Geld für sinnvolle Maßnahmen ausgegeben wird und ob die Förderung erfolgreich war und den Menschen geholfen hat. Um zu wissen, ob die Unterstützung auch längerfristig erfolgreich war, wird ein Teil der Teilnehmenden jetzt noch einmal zur beruflichen Situation befragt. Hierfür erhalten die Teilnehmenden per SMS oder E-Mail eine Einladung zur Teilnahme an der Befragung. Mit der Durchführung der Befragung wurde das Umfragezentrum Bonn – uzbonn – beauftragt. Die für die Befragung ausgewählten Teilnehmenden erhalten Namen und Kontaktdaten einer Ansprechperson bei uzbonn, an die sie sich mit ihren Fragen wenden können. Weitere Informationen zur Evaluation sind auf den ESF-Seiten zu finden.
EXIST-Monitoring
Im Auftrag des BMWK führt der Projektträger Jülich (PtJ) Befragungen aller Gründungsvorhaben bzw. der mit den EXIST-Fördermitteln gegründeten Unternehmen durch.
BMWK und PtJ verfolgen mit der mehrmaligen Befragung zu unterschiedlichen Zeitpunkten von geförderten Gründungsteams drei grundlegende Ziele:
- Erstens sollen mit den Daten Rückschlüsse auf die Zielerreichung und Wirksamkeit des EXIST-Programms gezogen werden.
- Zweitens sollen Entwicklungen vom Beginn bis zum Ende der Förderphase und darüber hinaus erfasst und nachgezeichnet werden.
- Drittens bilden die erhobenen Informationen eine Grundlage zur Steuerung und Verbesserung des Förderprogramms.
Die Teilnahme an den Datenerhebungen bis zu fünf Jahre nach Projektabschluss sind für alle geförderten Gründungsteams verpflichtend.
Personenbezogener Datenschutz:
Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs.1 lit b DSGVO) verarbeitet. Erhobene Daten werden ausschließlich für Zwecke des internen Programm-Monitorings des PtJ verwendet oder – in anonymisierter Form – für externe Evaluationen bzw. Begleitforschungen im Auftrag des BMWK bereitgestellt. Sie werden weder öffentlich noch sonstigen Dritten zugänglich gemacht.
Weitere Informationen (nach Art. 13 DSGVO) finden Sie hier: Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber Teilnehmerinnen und Teilnehmern am EXIST-Gründungsstipendium
Sachmittelverwendung:
exist Women unterstützt jede geförderte Gründerin mit 2.000 Euro Sachmitteln. Dem Projektträger muss hierfür kein Coaching- und Sachmittelplan vorgelegt werden. Die Mittel werden den Hochschulen stattdessen als Pauschale zur Verfügung gestellt. Ziel ist die persönliche Qualifikation der Gründerin und die Vorbereitung auf die weiteren Gründungsaktivitäten. Das Gründungsnetzwerk legt (ggf. unter Einbeziehung der Mentorin) zusammen mit der angehenden Gründerin deren individuellen Fahrplan mit Meilensteinen für die Projektlaufzeit fest und plant entsprechend die Verwendung der Sachmittel. Die Mittel können z.B. für folgende Zwecke verwendet werden:
- Technische Geräte
- Material für Prototypen
- Reisekosten
- Teilnahmegebühren für Veranstaltungen
- Zusätzliches Coaching
„Seminar Gründerin“
exist Women beinhaltet die Teilnahme am zentral organisierten Seminar „Gründerin“ in einem Rahmen von ca. 20-25 Teilnehmerinnen. Auf die 1,5 Tage in Präsenz in München oder Berlin folgt nach 3 Monaten ein ca. 2-stündiger Online-Follow-up-Termin. Einerseits fördert dies das Netzwerken unter den geförderten Frauen in einem geschützten Rahmen, andererseits sollen sich die Frauen ihrer vorhandenen unternehmerischen Softskills bewusst werden, diese stärken sowie ihre Potenziale erkennen. Das Seminar stellt kein Auswahlverfahren dar, sondern soll gezielt die Entwicklung des unternehmerischen Mindsets der Frauen unterstützen.
+ Wann erhalte ich eine Einladung zum Seminar?
Innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Förderung durch exist Women erhalten die Gründerinnen eine Einladung zur Teilnahme an dem Seminar.
„Gründerinnenforum“
Während der 12-monatigen Qualifizierungsphase nehmen die angehenden Gründerinnen 1-2-mal am zentral angebotenen „Gründerinnenforum“ teil. Hier treffen sich bis zu 200 Teilnehmerinnen in Präsenz in Berlin, um sich unternehmerisch zu qualifizieren und ihr Netzwerk untereinander sowie mit Gründerinnen-Vorbildern auszubauen. Typische Themen der Veranstaltung sind beispielsweise strategisches Netzwerken, Finanzierung und Investorenansprache sowie Geschäftsmodelle für ökologisch oder sozial nachhaltige Gründungen.
Treffen der exist Women Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Die über exist Women geförderten Hochschulen und Forschungseinrichtungen treffen sich 1-2-mal pro Jahr im Rahmen der exist Workshops in einem eigenen Format. Die geförderten Einrichtungen unterstützen sich gegenseitig bei der Übertragung besonders erfolgreicher Maßnahmen zur Gründerinnenunterstützung an weitere Standorte. Darüber hinaus finden für den Austausch zum Thema Female Entrepreneurship Online-Workshops statt.
Projektabschluss
12 Monate nach Laufzeitbeginn übersenden die geförderten Einrichtungen die „Kurzdarstellungen der Gründungsidee“ (One-Pager) der Gründerinnen, in denen die Gründungsideen kurz und prägnant dargestellt werden.
Darüber hinaus legt die geförderte Einrichtung eine „Bewertung der Maßnahmen“ zur Gründerinnenunterstützung vor. Hier wird kurz aufgelistet, welche Maßnahmen zur Gründerinnenunterstützung an der Einrichtung wie oft, in welchem Umfang und mit wie vielen Teilnehmerinnen durchgeführt wurden. Außerdem wird Bilanz gezogen: Welche Inhalte und Formate haben sich bewährt, und wo sollte das Konzept angepasst werden? Besonders erfolgreiche Maßnahmen übermitteln die Gründungsnetzwerke über die Umfrage „Good-Practice-Maßnahmen für Gründerinnen“. Weiterhin können die geförderten Einrichtungen Vorschläge dazu machen, wie die Fördermaßnahme exist Women nach Abschluss der Modellphase insgesamt weiterentwickelt werden kann.
Dokumente
exist-Women – Stipendiatinnenvertrag
DOCX / 32 KB
exist-Women-Vorlage Schlussbericht
7Z-COMPRESSED / 803 KB
exist Update
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