exist Forschungstransfer

Förderantrag für exist Forschungstransfer

So beantragt ihr die Förderung für euer DeepTech-Vorhaben

Ihr möchtet eure Forschung in ein skalierbares DeepTech-Unternehmen überführen? Dann bereitet den Förderantrag für exist Forschungstransfer gemeinsam mit eurer Hochschule oder Forschungseinrichtung vor.

Wichtig ist: Nicht ihr selbst stellt den Antrag in Förderphase I, sondern die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der euer Vorhaben betreut wird. Deshalb solltet ihr möglichst früh Kontakt zum zuständigen Gründungsnetzwerk, zur Transferstelle oder zu eurem Entrepreneurship Center aufnehmen.

Ihr werdet während des gesamten Prozesses begleitet: von der ersten Einschätzung eures Vorhabens über die Ausarbeitung der Projektbeschreibung bis zur Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen und der Vorbereitung auf die fachliche Bewertung.

Das erwartet euch im Antragsprozess

Forschung, Technologie und Markt gemeinsam denken

Der Förderantrag für exist Forschungstransfer dient dazu, euer Vorhaben wissenschaftlich, technologisch und wirtschaftlich nachvollziehbar darzustellen. Entscheidend ist ein roter Faden: Die wissenschaftliche Grundlage, die technologische Entwicklung, der Kundennutzen, das Geschäftsmodell und die geplanten nächsten Schritte müssen plausibel zusammenpassen.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • der Innovationsgehalt eurer Technologie
  • die wissenschaftlichen Vorarbeiten und der Entwicklungsstand
  • das Problemlösungspotenzial eures Vorhabens
  • die Erreichbarkeit eines belastbaren Proof of Concept innerhalb der Projektlaufzeit
  • das Markt- und Wachstumspotenzial
  • Kundennutzen, Wettbewerb und Alleinstellungsmerkmale
  • die Zusammensetzung und Kompetenzen des Teams
  • die Arbeitsplanung, Meilensteine und Risiken
  • Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung
  • die Strategie für Unternehmensgründung, Finanzierung und Skalierung

Neben der technologischen Entwicklung spielt deshalb auch die wirtschaftliche Perspektive eine zentrale Rolle. exist Forschungstransfer soll euch nicht nur bei der Weiterentwicklung der Technologie unterstützen, sondern auch die Anschlussfähigkeit an Markt, Finanzierung und Wachstum vorbereiten.

Welche Entwicklungsreife euer Vorhaben haben sollte

Vom Proof of Principle zum Proof of Concept

Für eine Antragstellung sollte bereits ein Proof of Principle vorliegen. Das bedeutet: Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der Technologie wurde bereits nachvollziehbar gezeigt, zum Beispiel durch Laborergebnisse, experimentelle Nachweise oder einen Funktionsdemonstrator.

Der Proof of Principle sollte bereits so belastbar sein, dass innerhalb der beantragten Projektlaufzeit marktnähere Prototypen und ein Proof of Concept erreichbar sind. Der Proof of Concept beschreibt den Nachweis, dass die Lösung unter praxisnahen Bedingungen funktionieren kann und damit eine tragfähige Grundlage für die weitere Unternehmensentwicklung entsteht.

Reine Machbarkeitsuntersuchungen oder die allgemeine Validierung von Forschungsergebnissen sind nicht Gegenstand von exist Forschungstransfer. Dafür können gegebenenfalls andere Fachprogramme besser geeignet sein.

Was eure Projektbeschreibung zeigen sollte

Von der Forschung zum Geschäftsmodell

Die Projektbeschreibung bildet die Grundlage für die fachliche Bewertung eures Vorhabens. Sie sollte klar zeigen, wie aus euren wissenschaftlichen Vorarbeiten eine technologische Lösung mit Kundennutzen und wirtschaftlichem Potenzial entstehen kann.

Die Projektbeschreibung sollte insbesondere beantworten:

  • Welches konkrete Problem löst eure Technologie?
  • Auf welchen wissenschaftlichen Vorarbeiten basiert das Vorhaben?
  • Was macht eure Lösung innovativ und wie grenzt sie sich vom Stand der Technik ab?
  • Welche Rolle spielen Schutzrechte, Know-how, Software, Daten oder andere Formen geistigen Eigentums?
  • Wie weit ist die technologische Entwicklung bereits fortgeschritten?
  • Welche Entwicklungsziele, Arbeitspakete und Meilensteine wollt ihr in Förderphase I erreichen?
  • Wie soll der Proof of Concept erreicht werden?
  • Wer sind eure Zielgruppen und potenziellen Kundinnen und Kunden?
  • Welchen Kundennutzen bietet eure Lösung und welche Marktpotenziale adressiert ihr?
  • Welche Wettbewerber oder Alternativlösungen gibt es?
  • Welche Kompetenzen bringt euer Team mit und wie sind die Rollen verteilt?
  • Wie wollt ihr Finanzierung, Unternehmensgründung und Skalierung vorbereiten?
  • Welchen Beitrag leistet euer Vorhaben zu Nachhaltigkeit, gesellschaftlicher Verantwortung oder relevanten industriellen, ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen?

Je nach Vorhaben können zusätzliche Unterlagen oder Nachweise sinnvoll sein, zum Beispiel zu Schutzrechten, wissenschaftlichen Vorarbeiten, Letter of Intent, Pilotkundinnen und Pilotkunden oder ersten Marktvalidierungen.

Förderphase I und Förderphase II

Unterschiedliche Anforderungen je nach Projektphase

exist Forschungstransfer besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Förderphasen. Förderphase I unterstützt die technologische Weiterentwicklung und die Vorbereitung der Gründung. Förderphase II ist die Anschlussphase für junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind.

Förderphase I

In Förderphase I stehen die technologische Weiterentwicklung und die Vorbereitung der Unternehmensgründung parallel im Mittelpunkt. Die Antragstellung erfolgt über die Hochschule oder Forschungseinrichtung.

Typische Inhalte sind:

  • Weiterentwicklung der Technologie
  • Entwicklung von Prototypen
  • Nachweis der Funktionsfähigkeit unter praxisnahen Bedingungen
  • Marktforschung und Kundinnen- und Kundenfeedback
  • Akquise von Pilotkundinnen und Pilotkunden
  • Geschäftsmodellentwicklung
  • Vorbereitung der Investorenansprache
  • Vorbereitung der Unternehmensgründung

Das Gründungsteam sollte bei Antragstellung bereits stehen und die notwendigen wissenschaftlichen, fachlichen und unternehmerischen Kompetenzen abdecken. Eine Kapitalgesellschaft zum Vorhaben darf vor Beginn der Förderung in Förderphase I noch nicht gegründet worden sein.

Förderphase II

Förderphase II richtet sich ausschließlich an junge technologieorientierte Unternehmen, die aus Förderphase I hervorgegangen sind. Ein direkter Einstieg in Förderphase II ohne vorherige Förderphase I ist grundsätzlich nicht möglich.

Im Fokus stehen:

  • Weiterentwicklung der in Förderphase I erreichten Ergebnisse
  • Umsetzung der nächsten technologischen und unternehmerischen Schritte
  • Stärkung der Anschlussfähigkeit an Markt, Finanzierung und Skalierung
  • Vorbereitung weiterer Finanzierungsrunden und Partnerschaften

Die Antragstellung für Förderphase II erfolgt durch das gegründete Unternehmen. Die Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich von Förderphase I.

Hinweis für KI-Projekte

Sonderregelung für besonders innovative KI-Vorhaben

Im Rahmen eines Modellprojekts kann für besonders innovative KI-basierte Vorhaben aus dem exist Gründungsstipendium in Einzelfällen ein Zugang zu Förderphase II von exist Forschungstransfer möglich sein. Dafür gelten besondere Voraussetzungen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass:

  • KI zentral und konstitutiv für das Geschäftsmodell ist
  • das Geschäftsmodell ohne KI nicht oder nur mit deutlich reduzierter Wertschöpfung funktionieren würde
  • die KI-Komponente den wesentlichen Wettbewerbsvorteil schafft
  • das Team über relevante KI-Kompetenzen und eigene Entwicklungskapazitäten verfügt
  • bereits während des exist Gründungsstipendiums eigene KI-Entwicklung stattgefunden hat
  • Marktpotenzial, Skalierungsstrategie und Anschlussfinanzierung nachvollziehbar dargestellt werden

Reine LLM-Wrapper ohne eigene Geschäftslogik oder Vorhaben, bei denen KI nur ein Zusatzfeature ist, sind in der Regel nicht förderfähig. Der Modellversuch ist nicht als allgemeine Anschlussfinanzierung an das exist Gründungsstipendium konzipiert.

Antragsfristen

Wann könnt ihr den Antrag einreichen?

Anträge für exist Forschungstransfer Förderphase I können grundsätzlich fortlaufend vorbereitet und eingereicht werden. Die eingegangenen Anträge werden jedoch zu festen Stichtagen gesammelt und bewertet:

  • 31. März
  • 31. August
  • 30. November

Fällt ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum folgenden Werktag.

Da die Vorbereitung technologisch anspruchsvoller Vorhaben häufig mehrere Monate in Anspruch nimmt, solltet ihr frühzeitig Kontakt zu eurem Gründungsnetzwerk oder eurer Transferstelle aufnehmen. Für Anträge der Phase II richtet euch bitte direkt an euer bereits bestehendes Betreuungsteam vom Projektträger Jülich.

Gut zu wissen

  • Die Antragstellung für Förderphase I erfolgt ausschließlich über Hochschulen oder Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.
  • Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache.
  • Die Begutachtung und Prüfung dauert in der Regel mehrere Wochen.
  • Nach einer positiven fachlichen Bewertung folgt in Förderphase I eine Präsentation vor einer Jury.
  • Die Förderentscheidung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
  • Eine enge Abstimmung mit dem Projektträger Jülich (PtJ) wird empfohlen, insbesondere bei komplexen Vorhaben oder Fragen zu Förderphase II.

Antragsunterlagen ausfüllen und einreichen

Schritt für Schritt zum Förderantrag

Die Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten. Die konkrete Vorbereitung solltet ihr immer gemeinsam mit eurer Hochschule oder Forschungseinrichtung und dem zuständigen Gründungsnetzwerk planen.

  1. Kontakt zum Gründungsnetzwerk aufnehmen
    Nehmt frühzeitig Kontakt zu eurem Gründungsnetzwerk, Entrepreneurship Center oder der Transferstelle auf.
  1. Förderfähigkeit und Projektstand prüfen
    Gemeinsam wird geprüft, ob euer Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt und welches Förderprogramm infrage kommt.
  • wissenschaftliche Vorarbeiten und Proof of Principle
  • Innovationsgehalt und Problemlösungspotenzial
  • Teamzusammensetzung und Kompetenzen
  • Marktpotenzial und wirtschaftliche Perspektive
  • Schutzrechte, Know-how und IP-Situation
  • benötigte Unterlagen und Zeitplanung
  1. Projektbeschreibung und Arbeitsplanung vorbereiten
    Gemeinsam mit dem Netzwerk erstellt ihr die relevanten Unterlagen. Für Förderphase I gehören dazu:
  • Projektbeschreibung
  • Arbeits- und Meilensteinplanung
  • Finanz- und Sachmittelplanung
  • Angaben zur Person und Qualifikation der Teammitglieder
  • Erklärung zu geistigen Eigentumsrechten
  • Erklärung der fachlichen Mentorin oder des fachlichen Mentors
  • Erklärung des Gründungsnetzwerks
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel zu Schutzrechten, Abschlüssen oder Letter of Intent
  1. Antrag digital einreichen
    Die Hochschule oder Forschungseinrichtung reicht den Antrag über easy-Online beim Projektträger Jülich (PtJ) ein.
  1. Formale und fachliche Prüfung
    Der Projektträger prüft die Unterlagen formal und fachlich. Bewertet werden insbesondere Team, Innovationsgehalt, Arbeitsplanung, Markt und Wettbewerb, Nachhaltigkeit sowie Geschäftsmodell.
  1. Jurypräsentation vorbereiten
    Bei positiver Vorbewertung werdet ihr zur Präsentation vor einer Jury eingeladen. Dort stellt ihr euer Vorhaben, die Technologie, den Markt, das Team und die nächsten Entwicklungsschritte vor.
  1. Förderentscheidung und Zuwendungsbescheid
    Nach einer positiven Jurybewertung müssen gegebenenfalls Auflagen erfüllt und weitere Unterlagen nachgereicht werden. Die finale Förderzusage erfolgt über den offiziellen Zuwendungsbescheid.

Digitale Einreichung der Unterlagen

Antragstellung über easy-Online

Die vollständigen Antragsunterlagen werden über das elektronische Formularsystem „easy-Online“ eingereicht. Je nach Förderphase können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein.

Für Förderphase I werden insbesondere der easy-Online-Antrag, die Projektbeschreibung, die Arbeitsplanung sowie die erforderlichen Anlagen hochgeladen. Die Unterlagen sind vollständig und in der jeweils aktuellen Fassung einzureichen.

Unterschriebene Unterlagen können je nach Dokument und Verfahren als Scan, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das TAN-Verfahren eingereicht werden. Eine postalische Einreichung ist grundsätzlich nicht möglich.

Wichtig: Die Originale der unterschriebenen Unterlagen müssen bei der antragstellenden Hochschule oder Forschungseinrichtung aufbewahrt werden. Sie müssen im Prüfungsfall vorgelegt werden können.

Kontakt zum Projektträger

Ansprechpartner für exist Forschungstransfer

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin

Telefon: +49 30 20199-411

E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@ptj.de

Unterstützung bei der Antragstellung

Bitte bereitet den Antrag nicht alleine vor

exist Forschungstransfer begleitet technologisch anspruchsvolle Gründungsvorhaben eng gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und erfahrenen Gründungsnetzwerken. Der erste Schritt passiert immer beim Gründungsnetzwerk eurer Hochschule oder Fördereinrichtung.

Die Netzwerke unterstützen euch insbesondere bei:

  • der ersten Einschätzung eures Vorhabens
  • der Bewertung des Innovations- und Problemlösungspotenzials
  • der Entwicklung der Projektbeschreibung
  • der Arbeits-, Meilenstein- und Finanzplanung
  • der Markt- und Geschäftsmodellentwicklung
  • der Vorbereitung der Antragsunterlagen
  • Fragen zu Schutzrechten, IP-Transfer und Hochschulprozessen
  • dem Zugang zu Coaching, Mentoring und relevanten Partnern

Unser Tipp
Je früher ihr Kontakt mit eurem Netzwerk aufnehmt, desto besser kann euch das Team bei der Vorbereitung eures Vorhabens begleiten. Gerade bei exist Forschungstransfer ist eine saubere Vorbereitung entscheidend, weil wissenschaftliche Exzellenz, technologi-sche Entwicklung und wirtschaftliche Perspektive im Antrag zusammengeführt werden müssen.

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